Kilometerpauschale · Dienstreise · privater Pkw
Kilometerpauschale bei Dienstreise: 0,30 €/km mit dem privaten Tesla
Bei einer beruflichen Dienstreise bzw. Auswärtstätigkeit mit dem privaten Pkw können 2026 pauschal 0,30 € je tatsächlich gefahrenem Kilometer angesetzt werden. Das gilt auch für einen privaten Tesla. Anders als bei der Entfernungspauschale zählen bei der Dienstreise grundsätzlich die gefahrenen Kilometer von Hin- und Rückweg.
Das deutsche Reisekostenrecht unterscheidet deutlich zwischen dem täglichen Weg zur ersten Tätigkeitsstätte und einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit. Für eine Auswärtstätigkeit mit dem eigenen Pkw erlaubt § 9 EStG anstelle der tatsächlichen Fahrzeugkosten einen pauschalen Kilometersatz. Für einen Kraftwagen beträgt dieser 2026 0,30 € für jeden gefahrenen Kilometer.
Kilometerpauschale Dienstreise 2026: Was gilt?
Die Kilometerpauschale für eine Dienstreise ist ein pauschaler Fahrtkostenansatz für berufliche Auswärtstätigkeiten mit dem eigenen Kraftwagen. Für die Berechnung werden die tatsächlich gefahrenen Kilometer angesetzt – nicht nur die einfache Entfernung. Bei 148 km Hin- und Rückfahrt ergibt sich damit beispielsweise ein pauschaler Fahrtkostenansatz von 44,40 €.
Dienstreise
0,30 € je gefahrenem Kilometer
Bei einer beruflichen Auswärtstätigkeit mit dem privaten Pkw zählen grundsätzlich die tatsächlich gefahrenen Kilometer.
Arbeitsweg
Andere Regel: Entfernungspauschale
Für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte gelten eigene Regeln. Dort wird nicht dieselbe Dienstreise-Kilometerpauschale verwendet. Entfernungspauschale 2026 ansehen →
Beispiel
148 km zum Kunden und zurück.
Gefahrene Strecke
148 km
Bei einer Auswärtstätigkeit zählt die tatsächlich gefahrene Strecke, nicht nur die einfache Entfernung.
Pauschaler Kilometersatz
148 × 0,30 € = 44,40 €
Die gesetzliche Typisierung erspart bei Nutzung der Pauschale die Ermittlung der tatsächlichen Kilometerkosten des privaten Pkw.
1. Dienstreise ist nicht dasselbe wie Arbeitsweg
Die 0,30-€-Kilometerpauschale gilt für berufliche Fahrten außerhalb von Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Der regelmäßige Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte wird dagegen nach den Regeln der Entfernungspauschale behandelt. Dort zählt grundsätzlich die Entfernung und nicht die komplette Hin- und Rückfahrt.
Für den normalen Arbeitsweg gilt seit 2026 ein eigener Satz: 0,38 € Entfernungspauschale je vollem Entfernungskilometer ab dem ersten Kilometer.
Vier ähnliche Tesla-Fahrten – steuerlich nicht dieselbe Kategorie
| Fahrt | Typische Einordnung | Welche Strecke zählt? | Pauschaler Ansatz im Beispiel |
|---|---|---|---|
| Wohnung → erste Tätigkeitsstätte | Arbeitsweg | einfache Entfernung | 0,38 € je Entfernungskilometer ab 2026 |
| Büro → Kunde → Büro | berufliche Auswärtstätigkeit | alle tatsächlich gefahrenen Kilometer | 0,30 € je gefahrenem Kilometer mit privatem Pkw |
| Wohnung → Messe → Wohnung | kann Auswärtstätigkeit sein, wenn beruflich veranlasst | alle tatsächlich gefahrenen Kilometer | 0,30 € je gefahrenem Kilometer mit privatem Pkw |
| Wohnung → Freizeit | privat | keine berufliche Kilometerpauschale | – |
Die Tabelle ist bewusst einfach gehalten. Ob ein konkretes Ziel tatsächlich eine Auswärtstätigkeit ist, hängt von der arbeits- und steuerlichen Einordnung der Tätigkeitsstätten ab. Für DriveQuery ist deshalb nicht nur die Strecke wichtig, sondern auch der vom Nutzer bestätigte Anlass.
2. Bei der Dienstreise zählt jeder gefahrene Kilometer
Das ist ein wichtiger Unterschied zur Entfernungspauschale. Bei einer beruflichen Auswärtstätigkeit mit dem privaten Pkw wird der pauschale Kilometersatz für jeden tatsächlich gefahrenen Kilometer angesetzt. Eine Fahrt von 74 km zum Kunden und 74 km zurück ergibt deshalb 148 km × 0,30 €.
Wer statt der gesetzlichen Pauschale die tatsächlichen Fahrzeugkosten verwenden möchte, kann unter den steuerlichen Voraussetzungen einen individuellen Kilometersatz aus den Jahresgesamtkosten des eigenen Fahrzeugs ermitteln. Für viele Arbeitnehmer ist die 0,30-€-Pauschale jedoch wesentlich einfacher zu dokumentieren.
3. Kilometerpauschale fürs Elektroauto: Tesla bekommt keinen Sonder-Kilometersatz
Die 0,30 € gelten für den verwendeten Kraftwagen und werden nicht allein deshalb erhöht, weil es sich um einen Tesla oder ein anderes Elektroauto handelt. Das BMF stellt zugleich klar, dass ein Arbeitnehmer den gesetzlichen pauschalen Kilometersatz für Dienstfahrten mit seinem privaten Elektro- oder Hybridelektrofahrzeug auch dann verwenden kann, wenn er bestimmte steuerfreie oder pauschal besteuerte Arbeitgeberleistungen rund um das Laden dieses Fahrzeugs erhält.
4. Steuerfreie Arbeitgebererstattung braucht einen nachvollziehbaren Nachweis
Erstattet der Arbeitgeber die Reisekosten steuerfrei, muss der Arbeitnehmer Unterlagen vorlegen, aus denen die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit hervorgehen. Der Arbeitgeber muss diese Unterlagen als Belege zum Lohnkonto aufbewahren. Wird die gesetzliche Kilometerpauschale verwendet, muss dagegen nicht zusätzlich der tatsächliche Gesamtkosten-Kilometersatz des privaten Fahrzeugs nachgewiesen werden.
Für eine belastbare Fahrtenübersicht sind deshalb mindestens sinnvoll:
- Datum und möglichst Uhrzeit der Fahrt
- Start und Ziel
- tatsächlich gefahrene Kilometer
- beruflicher Anlass, beispielsweise Kunde, Messe, Schulung oder Projekttermin
- Zuordnung als Auswärtstätigkeit statt Arbeitsweg oder Privatfahrt
Welche Daten kommen automatisch – und welche brauchen menschlichen Kontext?
| Angabe | Technisch vorbereitbar | Vom Nutzer zu bestätigen |
|---|---|---|
| Datum und Uhrzeit | ja, aus dem Fahrtvorgang | nur bei Auffälligkeiten |
| Start, Ziel und Strecke | ja, soweit Fahrzeug- und Positionsdaten verfügbar sind | Umwege oder besondere Sachverhalte bei Bedarf erläutern |
| gefahrene Kilometer | aus Fahrt- bzw. Kilometerdaten ableitbar | Plausibilität prüfen |
| beruflicher Anlass | höchstens als Vorschlag aus bekannten Zielen | ja – Kunde, Messe, Schulung oder anderer tatsächlicher Zweck |
| Arbeitsweg / Dienstreise / privat | Vorschlag möglich | ja – steuerliche Kategorie nicht blind aus dem Ziel ableiten |
Vom Fahrtende bis zur Reisekostenabrechnung in vier Schritten
Zeitpunkt, Start, Ziel und tatsächlich gefahrene Strecke werden direkt aus dem laufenden Fahrtdatensatz vorbereitet.
Der Fahrer ergänzt den tatsächlichen beruflichen Zweck, statt eine bekannte Adresse automatisch als Dienstreise zu behandeln.
Arbeitsweg, Auswärtstätigkeit und Privatfahrt bleiben getrennte Kategorien. Unklare Fahrten landen zur Prüfung.
Bestätigte Dienstreisen werden mit Kilometern und Pauschalbetrag für Reisekostenabrechnung oder weitere steuerliche Verarbeitung exportiert.
5. Kein pauschaler Kilometersatz für die Fahrt mit dem vom Arbeitgeber gestellten Dienstwagen
Die 0,30-€-Pauschale auf dieser Seite betrifft den eigenen privaten Pkw. Stellt der Arbeitgeber für die Auswärtstätigkeit selbst ein Fahrzeug zur Verfügung, darf er für diese Fahrt nicht zusätzlich den pauschalen Kilometersatz steuerfrei erstatten. Für DriveQuery ist deshalb die Information wichtig, welches Fahrzeug die Fahrt tatsächlich durchgeführt hat.
DriveQuery-Ablauf
DriveQuery erfasst die Strecke laufend. Sie bestätigen den beruflichen Anlass.
Eine bekannte Kundenroute kann als Geschäftlich vorgeschlagen werden. Die Fahrt zur ersten Tätigkeitsstätte bleibt Arbeitsweg, private Ziele bleiben Privat und unbekannte Ziele landen in „Zu prüfen“.
6. Beispiel für einen Monatsreport
Eine Monatsübersicht sollte nicht nur eine Gesamtsumme zeigen. Sie sollte nachvollziehbar machen, welche einzelnen Fahrten in die 0,30-€-Berechnung eingeflossen sind und welche bewusst separat behandelt wurden.
| Datum | Fahrt | Grund | Kilometer | 0,30-€-Betrag | Status |
|---|---|---|---|---|---|
| 03.08. | Büro → Kunde A → Büro | Projekttermin | 148 km | 44,40 € | bestätigt |
| 08.08. | Wohnung → Messe → Wohnung | Fachmesse | 216 km | 64,80 € | bestätigt |
| 14.08. | Büro → Schulung → Wohnung | berufliche Schulung | 132 km | 39,60 € | bestätigt |
| 21.08. | Wohnung → erste Tätigkeitsstätte | normaler Bürotag | 46 km Fahrtstrecke | nicht hier | Arbeitsweg |
| 27.08. | Büro → neues Ziel | noch offen | 188 km | erst nach Prüfung | zu prüfen |
Dienstreisen
684 km
Bestätigte Auswärtstätigkeiten mit dem privaten Tesla.
Pauschaler Betrag
205,20 €
684 km × 0,30 €. Nur ein Rechenbeispiel; der tatsächliche Erstattungs- oder Werbungskostenfall hängt von der konkreten Situation ab.
Arbeitsweg
Separat
Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte fließen nicht in dieselbe 0,30-€-Berechnung ein.
Zu prüfen
2 Fahrten
Neue Ziele werden nicht automatisch als steuerlich beruflich eingestuft.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Kilometerpauschale für eine Dienstreise mit dem privaten Tesla?
Für eine berufliche Auswärtstätigkeit mit einem privaten Kraftwagen kann statt der tatsächlichen Kosten der gesetzliche pauschale Kilometersatz von 0,30 Euro für jeden gefahrenen Kilometer angesetzt werden.
Zählt der Weg ins normale Büro ebenfalls mit 0,30 Euro je gefahrenem Kilometer?
Nein. Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte folgen den Regeln der Entfernungspauschale. Die 0,30-Euro-Pauschale dieser Seite betrifft berufliche Auswärtstätigkeiten.
Gibt es für einen Elektro-Tesla eine höhere Dienstreise-Kilometerpauschale?
Nein. Der gesetzliche pauschale Kilometersatz beträgt für einen Kraftwagen 0,30 Euro je gefahrenem Kilometer. Für ein reines Elektroauto gibt es bei dieser Pauschale keinen allgemeinen Zusatzaufschlag.
Welche Unterlagen braucht der Arbeitgeber für eine steuerfreie Erstattung?
Der Arbeitnehmer muss Unterlagen vorlegen, aus denen die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit hervorgehen. Der Arbeitgeber muss diese Unterlagen als Belege zum Lohnkonto aufbewahren.
Kann die Kilometerpauschale auch für einen vom Arbeitgeber gestellten Dienstwagen steuerfrei erstattet werden?
Nein. Stellt der Arbeitgeber für die Auswärtstätigkeit ein Kraftfahrzeug zur Verfügung, darf er die pauschalen Kilometersätze für diese Fahrt nicht zusätzlich steuerfrei erstatten.
Wie hoch ist die Kilometerpauschale bei einer Dienstreise 2026?
Für beruflich veranlasste Auswärtstätigkeiten mit einem privaten Kraftwagen beträgt der pauschale Kilometersatz 2026 0,30 Euro je tatsächlich gefahrenem Kilometer. Für andere motorbetriebene Fahrzeuge nennt die amtliche Übersicht 0,20 Euro je Kilometer.
Sind 0,30 Euro je Kilometer automatisch eine gleich hohe Steuererstattung?
Nein. Die 0,30 Euro sind ein pauschaler Fahrtkostenansatz für die berufliche Auswärtstätigkeit mit dem privaten Pkw. Ob und wie sich dieser Betrag in der persönlichen Einkommensteuer auswirkt oder vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet wird, hängt von den jeweiligen Voraussetzungen ab.
Offizielle Quellen
- BMF / LStH 2026 – Reisekosten bei Auswärtstätigkeiten: 0,30 €/km für Kraftwagen
- BMF / LStH 2026 – Reisekosten bei Auswärtstätigkeiten und 0,30 € je gefahrenem Kilometer
- LStH 2026 – Fahrtkosten als Reisekosten und Arbeitgebererstattung
- BMF / LStH 2026 – Dienstfahrten mit privatem Elektrofahrzeug
- § 9 EStG – Fahrtkosten, Auswärtstätigkeit und erste Tätigkeitsstätte
Dienstreisen nicht am Monatsende aus dem Kalender rekonstruieren.
DriveQuery wird entwickelt, um Tesla-Fahrten automatisch zu erfassen und Arbeitsweg, Geschäftlich und Privat sauber für die Prüfung vorzubereiten.
